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postheadericon PV-Einspeisevergütung

PV-Einspeisevergütung: Was soll sich ändern  

Beim Eigenverbrauch steigt die Vergütung von 3,6 auf 8 ct/KWh. Das gilt für Anlagen bis 800KWp. Eigenverbrauch bedeutet, dass der Solarstrom nicht eingespeist, sondern selbst verbrauch wird. Degression: Jedes Jahr sinkt die Vergütung für Neuanlagen um 9%. Bei einem Jährlichen Zubau über 3500MW wird stärker gekürzt: um 11% im Jahr 2011 und um 13% im Jahr 2012. Unter schreitet der Zubau neuer Anlagen die 2500-MW-Marke, fällt die Degression niedriger aus.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 3.März 2010 die Senkung der Solarstromvergütung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages ergeben sich diese Änderungen: Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16% gekürzt. Hierzu kommt die zum Jahresende ohnehin vorgesehene Absenkung um 9% Freilandanlagen: wird die Absenkung 15% betragen, bei Flächen ehemaliger

Wirtschaftlicher und militärischer Nutzung 11%(Konversionsflächen). Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen entfällt ab dem 1.Juli 2010 . Neu in die Förderung aufgenommen werden andere vorbelastete Flächen wie Industrie und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen. Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben.

 

2009

Degression

Bis Juli 2010

Sonder-kürzung

Ab Juli 2010

Degression*

2011

Anlagen auf Dächern und Lärmschutzwänden

 

 

 

 

 

 

 

< 30 KWp

43,01

9%

39,14

16%

32,88

9%

29,92

< 100 KWp

40,91

9%

37,23

16%

31,27

9%

28,46

< 1MWp

39,58

11%

35,23

16%

29,59

9%

26,93

> 1MWp

33,00

11%

29,37

16%

24,67

9%

22,45

Freiflächenanlagen

 

 

 

 

 

 

 

Konvensionsflächen

31,94

11%

28,43

11%

25,30

9%

23,02

Ackerflächen

31,94

11%

28,43

100%

0

 

0

Sonstige Flächen

31,94

11%

28,43

15%

24,17

9%

21,99

 

Quelle ep Photvoltaik -3/4-2010

 

 

 
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